Eintrittsbedingungen Mitgliedschaft
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Tätigkeit als privater professioneller Bauherr der die folgenden weiteren Aufnahmekriterien erfüllt:
- Portfolio gegen CHF1 Mia.
- Bedeutendes jährliches Bauvolumen
- Bekanntheitsgrad und Tätigkeit überregional
- keine Tätigkeit als Dienstleister für Dritte, d.h. nicht potentieller Auftragnehmer von IPB-Mitgliedern
Juristische Personen haben zur Ausübung ihrer Mitgliedschaft einen Vertreter zu bestimmen, sei es
- einen Verantwortlichen der Funktionen “Planen” oder “Bauen”
- eine am Bauprozess beteiligte Person mit Management-Funktion
- einen Entscheidungsträger für Immobilienprojekte bzw. Bauinvestitionen
Die aktive Beteiligung an den Vereinsaktivitäten (Teilnahme an den Vereinsversammlungen und Mitarbeit in den Arbeitsgruppen) ist eine Bedingung für die Mitgliedschaft.